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Hintergrund: Cookies und Richtlinien für den Cookie-Banner

Über Cookies

Ein Cookie ist eine sehr kleine Textdatei, die beim Aufruf einer Website auf den Computer des Besuchers gespeichert wird. Das Cookie enthält Informationen wie u. a. den Namen des Cookies, seinen Wert, sein Ablaufdatum und den Pfad zur Internet-Domain. Außerdem kann ein Cookie die Verbindungsart oder Kommentare umfassen.

Mit Hilfe von Cookies lassen sich z. B. Einstellungen auf einer Website speichern, damit ein wiederkehrender Besucher zu einem bestimmten Stand zurückkehren kann. Sie können Cookies aber auch für Statistik-Zwecke einsetzen und damit das Benutzungsverhalten der Besucher analysieren.

Formen von Cookies

Cookies unterscheiden sich zum einen nach ihrer Herkunft und ihrer Lebensdauer:

Sie können direkt von der besuchten Website stammen oder von einem Drittanbieter. Entweder werden Cookies nur für die Dauer des Besuchs gespeichert oder permanent, sodass sie auch nach Besuch der Website bestehen bleiben.

Zum anderen unterscheiden sich Cookies nach ihrem Zweck:

Einige sind notwendig, damit die Website überhaupt funktioniert. Andere verfolgen Werbezwecke, speichern das Verhalten der Besucher und spielen z. B. dementsprechend Werbung ein.

Cookie-Art Beschreibung
Erstanbieter-Cookies Werden von der besuchten Website gesetzt
Drittanbieter-Cookies Werden von Drittanbietern mit Zugriff auf die Website gesetzt (z. B. von Facebook, wenn eine Facebook-Schaltfläche auf der Website integriert ist)
Session-Cookies Werden nur für den Besuch auf der Website gespeichert, z. B. um den Warenkorb aktuell zu halten, während ein Besucher Unterseiten auf der Website öffnet
Permanente Cookies

Werden auch nach Besuch der Website gespeichert (teilweise sogar für mehrere Jahre)

Zwecke der permanenten Cookies können sein:

  • Benötigt: Ohne diese Cookies funktioniert die Website nicht (z. B. für den Zugriff auf sichere Seiten).

  • Präferenz: Mit diesen Cookies lassen sich Einstellungen des Besuchers speichern (z. B. bevorzugte Sprache und Region).

  • Tracking (Statistik, Marketing, Social Media): Mit diesen Cookies können Sie das Besucherverhalten analysieren oder relevante Anzeigen schalten.

Aktuell (Stand: Januar 2022) gibt es vor allem folgende, für Cookies relevante Richtlinien:

  • ePrivacy-Richtlinie (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

  • TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)

Die ePrivay-Richtlinie wurde im Jahr 2002 durch das Europäische Parlament definiert. Zusammenfassend besagt die Richtlinie Folgendes:

Alle Cookies, die nicht für die Funktion der Website notwendig sind, dürfen erst gespeichert werden, wenn der Besucher ihnen ausdrücklich zustimmt (Opt-in). Außerdem muss klar erkenntlich sein, welche Cookies für die Funktion der Website notwendig sind oder welche anderen Zwecke sie verfolgen. Diesen unterschiedlichen Zwecken sollten Besucher wiederum ebenso zustimmen oder ablehnen.

Das seit 1. Dezember 2021 geltende TTDSG enthält neue Datenschutzbestimmungen und verschärft die Einwilligungserfordernis für technisch nicht notwendige Cookies in Deutschland. Cookie-Banner, die z. B. das Ablehnen von Cookies erschweren, sind mit diesem Gesetz nicht mehr zulässig.

  • Wenn Sie nur benötigte bzw. technisch notwendige Cookies einsetzen, brauchen Sie keine Einwilligung der Besucher durch einen Cookie-Banner. Es existiert jedoch kein verbindlicher Katalog notwendiger Cookies.

  • Wenn Sie neben den benötigten Cookies weitere Cookies setzen wollen, ist ein Cookie-Banner zwingend erforderlich.

  • Sie müssen nicht notwendige Cookies technisch deaktivieren, bis eine Einwilligung erteilt wird.

  • Die Einwilligung muss aktiv durch den Besucher erfolgen.

  • Eine Checkbox für nicht zwingend notwendige Cookies darf nicht vorausgewählt sein. Nur die notwendigen Cookies dürfen als Kategorie vorausgewählt sein.

  • Es muss einen Annehmen- und einen Ablehnen-Button geben. Diese Buttons müssen gleichwertig sein. Zuvor durfte auf eine extra angelegte Seite geführt werden, über die sich die Cookies erst ablehnen ließen. Das ist nun nicht mehr möglich.

  • Der Annehmen-Button darf nicht hervorgehoben werden, z. B. durch eine grellere Farbe.

  • Sie müssen Ihre Besucher über die Cookies umfassend informieren. Dazu gehören:

    • Zwecke der einzelnen Tools
    • Anzahl der Anbieter und Tools
    • Sitz des Anbieters, falls dieser außerhalb der EU liegt

Letztes Update: 4. Februar 2025 13:33:16