Über das GPSR-Modul
Mit dem GPSR-Modul von DIXENO können Sie die Anforderungen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) in Ihrem Shop umsetzen, indem Sie Produktsicherheits- und Herstellerinformationen anbieten.
Funktionen des Moduls
Mit dem Modul können Sie
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bei Artikeln einen Freitext für die Produktsicherheit hinterlegen
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bei Herstellern einen Freitext für die Adressinformationen der Hersteller hinterlegen
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Produktsicherheits- und Herstellerinformationen auf Artikelseiten anzeigen lassen
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Adressdaten des Herstellers auf der Herstellerseite anzeigen lassen
Was ist die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)?
Die Verordnung soll sicherstellen, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Wirtschaftsakteure, zu denen Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler und Fulfillment-Dienstleister zählen, müssen sich an den von der Verordnung vorgeschriebenen Verpflichtungen halten.
Eine verständliche Übersicht über die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Verordnung liefert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Was bedeutet die Verordnung für Online-Shop-Betreiber?
Als Online-Shop-Betreiber müssen Sie bestimmte Informationen zu Herstellern in Ihrem Shop zur Verfügung stellen. Zudem schreibt die Verordnung vor, dass Artikel Informationen zur Produktsicherheit bereitstellen, sofern z. B. eine Gebrauchsanweisung oder Sicherheitshinweise notwendig sind.
Welche Informationen benötigen Sie als Online-Shop-Betreiber von Herstellern?
Neben diversen Pflichten, die die Hersteller selbst zu beachten haben, wirken sich folgende Pflichten auf Sie und Ihren Online-Shop aus:
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Kontaktdaten: Sie müssen den Namen, Handelsnamen, die Adressen und die elektronische Adresse sowie falls abweichend die der zentralen Anlaufstelle des Herstellers aufführen.
Falls der Hersteller nicht in der EU sitzt, müssen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person bereitgestellt werden.
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Anweisungen und Sicherheitsinformationen: Hersteller müssen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht und verständlich in deutscher Sprache bereitstellen.
Als Mindestmaß gilt die allgemeine Beschreibung des Produktes.
Besonderheiten für Marktplatz-Betreiber
Marktplatz-Betreiber haben bestimmte Verpflichtungen im Hinblick auf die Produktsicherheit. Dazu gehören beispielsweise:
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Marktplatz-Betreiber müssen sich beim Safety-Gate-Portal registrieren und Angaben zu ihrer zentralen Anlaufstelle hinterlegen: Zum Safety Business Gateway.
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Marktplatz-Betreiber müssen interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit vorweisen.
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Marktplatz-Betreiber müssen ihren Marktplatz so gestalten und strukturieren, dass Unternehmer, die das Produkt anbieten, für jedes angebotene Produkt mindestens die von der Verordnung genannten Informationen bereitstellen können.
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Marktplatz-Betreiber müssen sicherstellen, dass Verbraucher bei einem Produktsicherheitsrückruf oder bei anderen Informationen, die die Verbraucher betreffen, ermittelt und benachrichtigt werden.
Quellen: